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Mobilitätsleistungen
Mobilitätsleistungen bei F/G/M

Mobilitätsleistungen

Bleiben Sie stets mobil, ob mit dem Pkw oder dem Transporter.

Mobilo. Und weiter geht’s.

Die serienmäßige Mobilitätslösung Mercedes-Benz Mobilo sorgt dafür, dass Sie auch dann mobil bleiben, wenn Ihr Mercedes-Benz Fahrzeug nicht mehr weiter kommt.

Mercedes-Benz Mobilo gilt zwei Jahre lang ohne Kilometerbegrenzung für alle Mercedes-Benz Pkw ab Erstzulassung 01.04.2008 [1] sowie Viano und V-Klasse ab Erstzulassung 01.01.2012. Durch regelmäßigen Service bei einem autorisierten Mercedes-Benz Service-Partner kann die Mobilitätsgarantie auf bis zu 30 Jahre verlängert werden.

Mobilo ist für Sie kostenlos. Einzige Voraussetzung für den Erhalt oder das Wiedererlangen von Mobilo ist die regelmäßige Durchführung des jeweils fälligen Service bei Ihrem Mercedes-Benz Service-Partner.

Leistungen bei:

- bei technischen Pannen
- kleinen Missgeschicken (zum Beispiel Schlüsselverlust)
- Unfällen
- Vandalismus
- Teilediebstahl

4 Jahre bei Erstzulassung bis 01.01.2015 und 2 Jahre bei Erstzulassung ab 01.01.2015, danach von Service zu Service bis 30 Jahre.

  • An- und Abfahrt zum Pannenort
    Fahrtkosten des Technikers zum Pannenort.
  • Hilfe vor Ort
    Kleinreparaturen vor Ort bis zu 150,00 Euro inkl. MwSt. (weitere Materialkosten für Reifen, Batterien, Schlüssel sowie Betriebsstoffe und Verbrauchsmaterialien sind von der Kostenübernahme ausgeschlossen).
  • Abschleppen
    Abschleppen zum nächstgelegenen, autorisierten Mercedes-Benz Service-Partner.
  • Taxi/Fahrservice/öffentliche Verkehrsmittel
    Taxi, Fahrservice oder die Verkehrsmittel des öffentlichen Nahverkehrs bis zu 75,00 Euro inkl. MwSt.
  • Fahrzeug-Abhol- und Bringservice
    Fahrzeug-Bringservice im Umkreis von 50 km des autorisierten Mercedes-Benz Service-Partners.
  • Ersatzfahrzeug
    Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur, maximal für 3 Werktage. Dies erfolgt zu marktüblichen Bedingungen (z.B. Selbstbehalt bei Mietwagen). Der Typ des Ersatzfahrzeugs bestimmt sich nach Verfügbarkeit. Nicht übernommen werden sonstige Kosten wie Betriebsstoffe etc.
  • Flug/Bahn
    Alternativ zum Ersatzfahrzeug: für die Weiterreise mit Flugzeug oder der Bahn tragen wir die Kosten für eine Hin- und Rückreise bis zu 400,00 Euro inkl. MwSt. für Sie und Ihre Mitreisenden.
  • Hotel
    Übernachtung im Hotelzimmer mit Frühstück für die Dauer der Reparatur, maximal für 3 Werktage für Sie und Ihre Mitreisenden und maximal 400,00 Euro pro Person.

Leistungen bei:

- Werkstattbesuchen im Garantie- und Kulanzfall bei mehr als 2 Arbeitsstunden [2]

2 Jahre ab Erstzulassung, sowie 3. und 4. Laufjahr, sofern der erforderliche Service bei einem autorisierten Mercedes-Benz Service-Partner durchgeführt wurde.

  • Taxi/Fahrservice/öffentliche Verkehrsmittel
    Taxi, Fahrservice oder die Verkehrsmittel des öffentlichen Nahverkehrs bis zu 75,00 Euro inkl. MwSt.
  • Fahrzeug-Abhol- und Bringservice
    Fahrzeug-Bringservice im Umkreis von 50 km des autorisierten Mercedes-Benz Service-Partners.
  • Ersatzfahrzeug
    Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur, maximal für 3 Werktage. Dies erfolgt zu marktüblichen Bedingungen (z.B. Selbstbehalt bei Mietwagen). Der Typ des Ersatzfahrzeugs bestimmt sich nach Verfügbarkeit. Nicht übernommen werden sonstige Kosten wie Betriebsstoffe etc. [3]
  • Flug/Bahn
    Alternativ zum Ersatzfahrzeug: für die Weiterreise mit Flugzeug oder der Bahn tragen wir die Kosten für eine Hin- und Rückreise bis zu 400,00 Euro inkl. MwSt. für Sie und Ihre Mitreisenden.
  • Hotel
    Übernachtung im Hotelzimmer mit Frühstück für die Dauer der Reparatur, maximal für 3 Werktage für Sie und Ihre Mitreisenden und maximal 400,00 Euro pro Person.

Ausschlüsse:

Standschäden sind grundsätzlich von Mobilo ausgeschlossen. Darüber hinaus können die Mobilo Leistungen nicht in Anspruch genommen werden, wenn Schäden folgende Ursachen haben:

  • Mangelnde Pflege und Umwelteinflüsse (Ausnahme: Eingefrorener Kraftstoff und Marderbiss)
  • Vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Halters, des Fahrers, eines Mitfahrers oder durch Dritte
  • Veränderungen am Fahrzeug oder den Einbau von Fahrzeugteilen, die die Mercedes-Benz Group AG nicht genehmigt hat
  • Reparaturen, Karosserie- und Lackarbeiten, die nicht den Vorgaben des Herstellers entsprechen
  • Beteiligung an motorsportlichen Wettbewerben, Manövern, Katastropheneinsätzen oder ähnlichen Ereignissen
  • Kriegsereignisse, innere Unruhen, Erdbeben oder andere Fälle höherer Gewalt (hierunter sind auch wetterbedingte Probleme zu verstehen
  • Reparaturempfehlungen des autorisierten Mercedes-Benz Service-Stützpunktes anlässlich des Inspektionsservice wurden nicht befolgt
  • Mängel, die dem Verkäufer bekannt waren und von diesem nicht unverzüglich durch eine Fachwerkstatt nach Herstellervorgaben beseitigt worden sind

Geltungsbereich:

Wo auch immer Sie in Europa [4] unterwegs sind – im Falle einer unfreiwilligen Pause können Sie sich dank Mobilo auf schnelle und professionelle Hilfe vor Ort verlassen.
Die Sicherheit Ihr Ziel zu erreichen ist immer mit an Bord. Und in Ihrer Nähe: denn mit rund 3.000 Mercedes-Benz Service-Partnern steht Ihnen eines der dichtesten Servicenetze Europas rund um die Uhr zur Seite.

Servicetermin vereinbaren


[1] Für Fahrzeuge aus Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Serbien, Türkei und Ukraine gilt Mobilo erst für Mercedes-Benz Pkw mit einer Erstzulassung ab dem 01.07.2010.
[2] Gilt für Reparaturen, die im Zusammenhang mit der Neufahrzeuggarantie, Sachmängelhaftung oder Kulanz durchgeführt werden und länger als zwei Stunden dauern. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit Ihrem autorisierten Mercedes-Benz Service-Partner in Verbindung, damit er Ihre Mobilität planen kann, während Ihr Fahrzeug in der Werkstatt ist.
[3] Alternativ zu den anderen Mobilitätsleistungen.
[4] Gilt nicht in europäischen Überseeterritorien.